Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von 25 Entertainment GmbH, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

2. Mietmaterial

Bei Erhalt des Materials verpflichtet sich der Kunde das Material zu prüfen. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit des gesamten Mietmaterials. Das komplette Mietmaterial wird von 25 Entertainment GmbH geprüft und gereinigt. Nachträgliche Mängel werden nicht anerkannt und werden vollumfänglich dem Kunden verrechnet.

Für verursachte Schäden am Mietmaterial durch Grobfahrlässigkeit, absichtliche Schäden oder entstandene Schäden durch höhere Gewalt (Sturm, Schnee, Wasser usw.) haftet in jedem Fall vollumfänglich der Mieter. Die passende Versicherung ist Sache des Mieters. Das Mietmaterial ist im gleichen Zustand zurückzubringen, gleich verpackt und gereinigt. Bei nachträglichen Reinigungen durch 25 Entertainment GmbH wird nach effektivem Aufwand verrechnet, mit einem Stundenansatz von CHF 80.–.

3. Mietdauer

Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Für jeden weiteren Einsatztag berechnen wir einen reduzierten Mietpreis.

1 Einsatztag = 1x Tagesmiete
2 Einsatztage = 1.5x Tagesmiete
3 Einsatztage = 2x Tagesmiete
4 Einsatztage = 2.5x Tagesmiete
5 Einsatztage = 2.7x Tagesmiete
6 Einsatztage = 2.85x Tagesmiete
7 Einsatztage = 3x Tagesmiete
8 Einsatztage = 3.3x Tagesmiete
9 Einsatztage = 3.7x Tagesmiete
10 Einsatztage = 4x Tagesmiete

Bei vorzeitiger Retournierung des Mietmaterials hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren.

4. Mietrecht

Dem Mieter ist es untersagt, das Mietmaterial an Dritte zu vermieten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

5. Haftung (Verlust/Diebstall/Totalschaden)

Ab Lagerausgang von 25 Entertainment GmbH in Neftenbach übernimmt der Kunde in jedem Fall die Haftung des Mietmaterials und schuldet 25 Entertainment GmbH im Falle eines Verlustes, Diebstahls oder Totalschadens den Wiederbeschaffungswert. 25 Entertainment GmbH lehnt jegliche Haftung ab, für irgendwelche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Mietmaterial entstehen. Insbesondere auch Folgeschäden sind in jedem Fall ausgeschlossen.

6. Rücktritt vom Mietvertrag

Grundsätzlich gibt es kein Vertragsrücktritt, auch bei Pandemie/Epidemie, höhere Gewalt, etc. nicht. Ein Kunde kann einen Vertrag, aus welchen Gründen auch immer, unter folgenden Bedingungen schriftlich (Per E-Mail) annullieren. Folgende prozentuale Anteile werden in Rechnung gestellt:

  • ab Vertragsabschluss bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40% der Mietkosten des Mietmaterials.
  • ab 29 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn: 60% der Mietkosten des Mietmaterials.
  • 14 Tage bis Mietbeginn: 100% der Mietkosten des Mietmaterials.
  • ab Vertragsabschluss bis 30 Tage vor Ausführung: 20% von den Dienstleistungen.
  • ab 29 Tage bis 15 Tage vor Ausführung: 60% von den Dienstleistungen.
  • 14 Tage bis Ausführung der Dienstleistung: 100% von den Dienstleistungen.

Werden Dienstleistungen und Mietmaterial von 25 Entertainment GmbH in Anspruch genommen, wird dies jeweils separat verrechnet. Davon ausgeschlossen sind bereits erbrachte Dienstleistungen. Planerische Leistungen sind meist nicht einzeln im Vertrag ausgewiesen und belaufen sich im Normalfall auf ca. 15% des Auftragswerts.

7. Rückgabe des Mietmaterials

Die Rückgabe des Mietmaterials erfolgt gemäss Absprache. Das Mietmaterial darf nicht zurückgebracht werden, wenn kein Termin vereinbart wurde. Das deponieren des Mietmaterials vor unserer Firma ist für jeden Kunden untersagt! Im Falle eines Diebstahls oder Schäden wird der Mieter für den Wiederbeschaffungswert haftbar gemacht. Jede Rückgabe wird auf Vollständigkeit und Schäden geprüft. Die 25 Entertainment GmbH behält es sich vor, bis 5 Arbeitstage nach Rückgabe, bei allfälligen Schäden auf den Kunden Regress zu nehmen.

8. Zahlungshinweis

Bei Neukunden verpflichtet sich der Mieter die Mietgebühren per Vorauskasse oder Bar vor Ort zu begleichen, sowie einen gültigen Pass/ID vorzuweisen um eine Kopie zu erstellen. Die Rechnungsbeträge werden innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.

9. Kaution

Für Abholungen kann eine Kaution als Depot verlangt werden. Die Kaution ist bei der Abholung bar zu übergeben. Bei vollständiger Rückgabe der funktionsfähigen Geräte und Zubehör wird die Kaution wieder ausbezahlt. Bei allfälligen Schäden oder Verlusten wird der entsprechende Betrag zurückbehalten. Die Haftung des Kunden ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt. Auch nach der Rückzahlung der Kaution kann der Mieter für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Die Beweislage geht zulasten von 25 Entertainment GmbH.

10. Lieferung, Prüfpflicht, Mängelrüge und Rücksendung

Die Lieferungen werden per Post, Kurierdienst, Spedition oder durch 25 Entertainment GmbH an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse versendet/transportiert. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Mit dem Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Lieferung wird nach Gewicht, benötigtem Fahrzeug und Lieferort berechnet. Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann 25 Entertainment GmbH den Vertrag nach einer Rüge-Mitteilung per E-Mail an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für die 25 Entertainment GmbH gewährleistet, unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Rücksendungen an 25 Entertainment GmbH erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Waren originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer ausführlichen Beschreibung der Mängel an 25 Entertainment GmbH zu schicken.

Ergibt sich bei der Prüfung durch 25 Entertainment GmbH, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann 25 Entertainment GmbH die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.

11. Garantie

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (insbesondere Wandelung und Minderung) werden vollumfänglich wegbedungen und ersetzt durch die bestehende Fabrikationsgarantie des Herstellers.

12. Auf- & Abbau, Installationen

Kann die Technik nicht zum vereinbarten Termin auf-, beziehungsweise abgebaut werden, wird der Mehraufwand verrechnet. Das Gleiche gilt bei erschwerten Bedingungen, welche nicht mit nötiger Vorlaufzeit und Präzision gemeldet wurden. Werden erschwerte Bedingungen rechtzeitig gemeldet, behält sich 25 Entertainment GmbH trotzdem das Recht vor, den Vertrag neu zu definieren, um den Mehraufwand abdecken zu können. Bei elektrischen Installationen ist es in der Verantwortung des Auftraggebers, einen Sicherheitsnachweis zu erstellen (SINA). 25 Entertainment GmbH lehnt jegliche Haftung ab.

13. Urheberrechte, Schall & Laserverordnung

Der Mieter/Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die schweizerischen Bestimmungen über Urheberrechte, Schall & Laserverordnung eingehalten werden. Für allfällige Schäden/Verletzungen wird jegliche Haftung abgelehnt. Informationen über die Schall- und Laserverordnung sind selbst zu beschaffen.